Unter einer Expertise versteht man in erster Linie ein schriftliches Gutachten, das sich zu unterschiedlichen Aspekten eines Kunstwerks oder kulturgeschichtlichen Gegenstandes äußert. Inhalt der Expertise kann die Originalität des Kunstwerks sein, die Zuschreibung an einen Künstler, Entstehungszeit, der Zustand, aber auch der Markt- bzw. Versicherungswert. Im Unterschied zum Gutachten, das auch mündlich erstattet werden kann, ist die Expertise vorrangig sachbezogen auf das Werk und begleitet dieses auch nach Eigentümerwechsel und kann seinen Verkehrswert deutlich erhöhen, da der potentielle Interessent quasi eine Garantie zum Werk beigefügt erhält.


Auftraggeber von Expertisen können Privatpersonen, Rechtsanwälte, Steuerberater, Versicherungen und Gerichte u.a. sein.


In der Regel werden Expertisen durch einzelne Fachleute erstellt und müssen sich häufig ausschließlich auf stilistische bzw. kennerschaftliche Aspekte beschränken. Insbesondere bei potenziell sehr teuren Kunstwerken werden Expertisen in enger Verbindung von kunsthistorischen und naturwissenschaftlichen Untersuchungsmethoden erarbeitet.


Ich erarbeite in meiner Eigenschaft als „Zertifizierter Sachverständiger für Kunst, Antiquitäten und Design“ mit über 40 Jahren Berufserfahrung für meine Auftraggeber justiziable Expertisen zu Gemälden, Zeichnungen, Grafiken, Skulpturen, Antiquitäten, Sammlerobjekten, Münzen, Fossilien, Mineralien, Vintageobjekten, Design, Schmuck und Edelsteinen.


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