Grundsätzlich gilt: Auflösungen von Objekten, gleich welcher Art, sind Vertrauenssache!

Die wichtigste Kernaussage bei Auflösungen ist, dass es darum geht, den kompletten Inhalt eines Schlosses, einer Villa, eines Hauses, einer Wohnung oder auch eines Gewerbeobjektes schnell, effizient und sorgfältig zu entfernen und wertiges im Rahmen der Zeit bestmöglich zu verkaufen, den Rest zu ordnungsgemäß zu entsorgen und Sauberkeit im Objekt ohne kollaterale Schäden sicher zu stellen. Dies kann erforderlich sein, wenn jemand stirbt, umzieht oder das Inventar aus anderen Gründen veräußert werden soll, ebenso entsteht dieser Bedarf im Rahmen von Konkursabwicklungen. Es geht darum, den Überblick zu behalten, Prioritäten zu setzen und Entscheidungen zu treffen, was verkauft, weggeworfen oder aufbewahrt werden soll.

Die Auflösung wird normalerweise durchgeführt, wenn der Besitzer sein Zuhause verlässt, warum auch immer. Möglich ist natürlich ebenfalls, dass diese in Anwesenheit den Eigentümers oder dessen Bevollmächtigtem abgewickelt wird. Wenn gewünscht, hinterlassen wir das Objekt besenrein und Sie erhalten selbstverständig eine komplette Inventarisierung der für die Auktion entnommenen bzw. anderweitig verkauften Objekte.

Übrigens:

Unsere seit rund 40 Jahren bewährten professionellen Auflösungen von Objekten verschiedenster Art und Qualitäten werden in der gesamten Bundesrepublik und den angrenzenden Ländern angeboten. Auftraggeber sind Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, städtische und staatliche Institutionen, kirchliche Einrichtungen, Insolvenzbetreuer, Erbengemeinschaften, Testamentsvollstrecker, Erbenermittler und natürlich Privatpersonen.