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Provenienzforschung


Einen besonderen Schwerpunkt bildet dabei sogenanntes NS-Raubgut: Objekte, die ihren rechtmäßigen Eigentümerinnen und Eigentümern im Zusammenhang mit ihrer Verfolgung durch das NS-Regime entzogen wurden. Das geschah nicht nur durch direkte Zwangsmaßnahmen, wie es der Begriff „NS-Raubgut“ nahelegt. Viele Verfolgte mussten ihr Hab und Gut unter Wert verkaufen, um ihr Überleben zu sichern, um Zwangsabgaben zu leisten oder um ihre Emigration zu finanzieren. Im Jahr 1998 verständigten sich 44 Staaten, darunter auch Deutschland, auf der Washingtoner Konferenz darauf, diese NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgüter zu identifizieren und sie den Verfolgten oder deren Erben zurückzugeben. Darauf aufbauend unterzeichneten Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände im Jahr 1999 eine „Gemeinsame Erklärung“. Diese Selbstverpflichtung legt den verantwortungsvollen Umgang mit NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern in Deutschland fest. Eine „Handreichung“ bietet Orientierungshilfen zur Umsetzung der „Gemeinsamen Erklärung“.